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Cannabis: Legal, aber … alles beim neuen Alten!?

16. Dezember 2025Allgemein

Lange hat die Fachwelt über das Pro und Contra der Cannabisregulierung gesprochen. Seit dem 1. April 2024 fällt Cannabis in Deutschland nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz und hat damit einen neuen Rechtsstatus als teillegalisierte Substanz. Inzwischen gibt es im Bund eine neue Regierung, es haben unzählige Fachtage und Konferenzen stattgefunden, Boulevard und Kritiker*innen werden nicht müde, das Gesetz zu diskutieren, und doch stellt sich die Frage: Ist Cannabis wirklich in aller Munde?

Wir werfen einen Blick auf den aktuellen rechtlichen Stand, stellen erste Beobachtungen dar und zeigen Trends auf, die die Suchtprävention auch weiterhin begleiten werden.

Ein kurzer Rückblick: Kernelemente des CanG 

Das Cannabisgesetz (CanG) ist ein Überbegriff für verschiedene gesetzliche Regelungen und Neuerungen:

  • A.)  Konsumcannabisgesetz (KCanG): Es regelt den Besitz und Freizeitkonsum beschränkter Mengen Cannabis für Erwachsene. Mit dem KCanG wurde der private Eigenanbau durch Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum legalisiert (siehe auch Ausgabe 74, Juni 2024).
  • B.)  Medizinalcannabisgesetz (MedCanC): Es regelt die Vergabe von Cannabis als Arznei, die – strenger reguliert – in Deutschland bereits seit 2017 möglich war. Medizinalcannabis kann nur von zugelassenen Ärzt*innen verschrieben und über zugelassene Apotheken an Patient*innen abgegeben werden. Um dem Missbrauch zu Freizeitzwecken vorzubeugen, wurde das Gesetz von der Bundesregierung im Oktober 2025 nachjustiert: Vorbehaltlich der Zustimmung im Bundestag soll die Erstverschreibungen nur noch nach persönlichem Kontakt zu Ärzt*innen möglich sein, außerdem wird der Online-Handel eingeschränkt. MedCan darf nicht mehr versandt und kann nur in Apotheken abgeholt werden.
  • C.)  Zudem wurden weitere gesetzliche Vorschriften angepasst. Dies umfasst beispielsweise neue Grenzwerte und Bußgelder 
für Cannabis im Straßenverkehr.
  • D.)  Eine sog. „zweite Säule“ soll perspektivisch in Form von Modellprojekten die Auswirkungen kommerzieller Abgabemodelle auf den Jugend-, Gesundheits- und Verbraucher*innenschutz wissenschaftlich erheben. Hierbei handelt es sich aktuell allerdings um Zukunftsmusik und uns liegen keine 
Hinweise vor, dass dies zeitnah geschehen wird.

Zwischenbericht zur Evaluation und Eindrücke aus der Praxis

Nun stellt sich die Frage: Was hat sich eigentlich verändert, seitdem das Gesetz in Kraft getreten ist?

Ende September 2025 hat die Projektgruppe des Forschungsprojekts EKOCAN, das im Auftrag des BMG die Auswirkungen des KCanG hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes, des Gesundheitsschutzes sowie der cannabisbezogenen Kriminalität untersucht, ihren ersten Zwischenbericht veröffentlicht.

Daraus geht hervor:

  • Es gibt keine Hinweise auf relevante Auswirkung des KCanG auf das Konsumverhalten von Erwachsenen, die Trends setzen sich ohne eindeutige Änderungen fort.
  • Für Jugendliche gibt es Hinweise auf weiterhin rückläufige Prävalenzen. Gleichzeitig ist bisher keine Veränderung bzgl. der Inanspruchnahme von Präventionsangeboten erkennbar, wohl aber eine rückläufige Tendenz im Zugang zur Suchtberatung.
  • Zur Marktlage kann festgestellt werden, dass das verfügbare Medizinalcannabis ca. 12 – 14 % des Gesamtbedarfs an Cannabis deckt, Cannabisclubs hingegen weniger als 0,1 %. Der Eigenanbau und der Bezug über den illegalen Markt 
sind noch nicht quantifizierbar.

Eine deutliche Abnahme von cannabisbezogenen, konsumnahen Delikten ist laut polizeilicher Kriminalstatistik ablesbar.

Der Bericht gibt erste Hinweise auf die Auswirkungen des Gesetzes, die Evaluation ist allerdings bis Ende April 2028 angelegt, sodass tiefergehende Erkenntnisse erst mit der Zeit zu erwarten sind.

Auch jenseits der bundesweiten Evaluation können wir erste Eindrücke aus Gesprächen und unseren Beobachtungen in Berlin teilen:

Es gibt eine steigende Nachfrage nach Informationen, Aufklärung und Handlungssicherheit. Dies betrifft sowohl Fachkräfte als auch Behörden sowie Organisationen und zeigt sich in vielen Fachtagen und Austauschforen berlinweit über die letzten 18 Monate.

Das Club-Modell hingegen läuft in Berlin schleppend an. Der Markt im Bereich Medizinalcannabis hat in Berlin wahrnehmbare Züge angenommen. Branchengrößen plakatieren Werbung für medizinisches Cannabis in der ganzen Stadt und Lieferdienste haben offensiv mit „same day delivery“ für Cannabispatient*innen geworben. „Werde jetzt Cannabispatient*in!“ heißt es auf Plakaten, Social Media und Co., trotz Gesetzesverschärfung und Werbeverbot.

Trends

Hinweise für aktuelle wahrnehmbare Trends liegen vor, von denen wir im Folgenden drei in aller Kürze skizzieren wollen:

  • Synthetische Cannabinoide (HHC, Baller-Liquid, Görke, etc.) sind ein Phänomen, das v.a. in Form von Liquids an Relevanz zu gewinnen scheint und von dem aufgrund dünner Studienlage, Falschdeklarationen und hoher Wirkpotenz große Gefahren für Konsumierende ausgehen können.
  • Im Bereich Medizinalcannabis hat sich ein großer semi-legaler Markt entwickelt, der durch Telemedizin und Versand von Cannabis auch für Freizeitkonsument*innen attraktiv zu sein scheint. Der signifikante Anstieg des importierten Medizinalcannabis von >170 % binnen eines Jahres zeigt, dass eine Nachfrage vorhanden ist, die vermutlich nicht allein durch medizinischen Gebrauch erfüllt wird.
  • Cannabis etabliert sich fortlaufend als cooles Lifestyle-Produkt: Wir beobachten eine Normalisierung des „Cannabis-Lifestyles“ durch große Messen wie die MaryJane, jugendaffines und modernes Marketing seitens der Cannabispharmaindustrie und Sponsoring (so ist etwa eine Branchengröße neuer Hauptsponsor von Union Berlin). Dieser Trend normalisiert Cannabis in der Mitte der Gesellschaft ohne geschärften Blick für Konsumrisiken.

Welche Herausforderungen ergeben sich nun für die Prävention?

Im Grunde ändert sich nicht viel: Suchtprävention muss weiterhin am Zahn der Zeit bleiben und ist dort wirksam, wo Menschen sich aufhalten – in Schulen, in Freizeiteinrichtungen, Unternehmen und Co.

Es wurde auch vor dem Gesetz Cannabis konsumiert und die erste Evaluation zeigt: Es wird weiterhin konsumiert. Gerade deswegen braucht es weiterhin eine Vielzahl an wirksamen Präventionsangeboten, sodass alle die Chance haben, sich über Risiken zu informieren, eigene Konsumkompetenz zu entwickeln oder dem Konsum fernzubleiben. Wir begrüßen das gesteigerte Interesse an Präventionsmaßnahmen und Informationen und sind gleichzeitig damit konfrontiert, der Menge an Anfragen nicht gerecht werden zu können.

Hier bleibt es dabei, was wir seit Jahren sagen: Es fehlt nicht an Präventions- und Hilfsangeboten, es fehlt an der flächendeckenden Umsetzung. Und dafür braucht es mehr Ressourcen, während hier eher Kürzungen im Raum stehen.

Ausblick

Wie geht’s nun weiter? Zum Abschluss bieten wir gerne ein paar Thesen an und freuen uns, diese mit Ihnen und Euch in Zukunft weiterhin zu diskutieren:

  • Für eine gesundheitsorientierten Umgang mit Cannabis braucht es grundsätzlich eine starke Regulation, um die Balance zwischen Sicherung der Versorgung für Konsumierende und einen starken Jugend- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Das aktuelle Gesetz ist ein Kompromiss und bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück.
  • Eine regulierte Freigabe über kommerzielle Bezugswege ermöglicht Gelegenheitskonsument*innen unter dem Aspekt der Schadensminimierung, sich unkompliziert für den eigenen Bedarf zu versorgen. Regulatorische Maßnahmen wie Werbeverbote, geschultes Verkaufspersonal, neutrale Produktverpackungen u. v. m. wären dort allerdings unerlässlich.
  • Sparpolitik und Kürzungen im Bereich „Gesundheit und Soziales“ gefährden die gesundheitsorientierten Ziele des Gesetzes und stehen im Widerspruch zu einem starken Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie dem Zugang zu adäquaten Hilfen. Ein starkes Präventions- und Hilfesystem trägt dazu bei, Konsumeinstieg zu verhindern, Konsumrisiken zu minimieren und bei Bedarf an passende Hilfen zu vermitteln.

Das Cannabisgesetz ist jetzt also da. Die Rückkehr zur vorherigen Regelung ist nicht sinnvoll angesichts der Konsumprävalenzen und benannten Trends – eine Weiterentwicklung scheint angebracht.

Cannabis: legal, aber … hier ist scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen.