Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat angekündigt, eine neue Gesetzgebung in Bezug auf den Handel, Erwerb und Besitz von Distickstoffmonoxid (Lachgas) sowie von Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butadinol (BDO) – häufig als „K.O.-Tropfen“ bezeichnet – auf den Weg zu bringen. Aufgrund ihres hohen Missbrauchspotenzials sollen die Stoffe künftig in einer Anlage zum „Neue-psychoaktive Stoffe-Gesetz“ (NpSG) reguliert werden. Was bedeutet das konkret?












