Im Jahr 2014 wurde das „Kölner Memorandum zur Evidenzbasierung in der Suchtprävention“ als Ergebnis einer vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Klausurwoche veröffentlicht. Daran anschließend folgten teils kontroverse Diskussionen über die Möglichkeiten und Grenzen einer evidenzbasierten suchtpräventiven Praxis in Deutschland.
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