Wie Trialog Jugendhilfe ein Konzept für Suchtprävention entwickelt hat

21. August 2026Allgemein
Bild mit einem illustrierten Motiv mit zwei Personen in einem urbanen Umfeld von Berlin. Das Bildmotiv zeigt das Projektlogo von trialog Jugendhilfe gGmbH. Außerdem beschreibt der Störer »Gemeinsam mit Konzept auf dem Weg« die thematische Brücke zum Artikel.

Suchtprävention ist am wirkungsvollsten, wenn sie als Gesamtkonzept in Institutionen angelegt ist, eine konzeptionelle Grundlage hat, alle relevanten Gruppen einbezieht, interaktiv gestaltet ist, Mitarbeitende dafür qualifiziert und kontinuierlich weiterentwickelt wird.

Der Jugendhilfeträger Trialog Jugendhilfe gGmbH hat sich auf Basis der Weiterbildung durch die Fachstelle für Suchtprävention auf diesen Weg gemacht und beschreibt hier, welche Erfahrungen sie in diesem Prozess gemacht haben:

Als ich den Zertifikatskurs zur Fachkraft für Suchtprävention (Angebot der Fachstelle für Suchtprävention in Kooperation mit der ASH) beendet hatte, wurde mir schnell bewusst, dass ich für meinen Träger ein passendes Konzept entwickeln möchte. In den verschiedenen Arbeitsfeldern meines Trägers spielen Themen wie Konsum, Suchtentwicklung und der Umgang mit Suchtmitteln, immer wieder eine Rolle. Vor allem für junge Menschen ist es aus meiner Sicht deshalb wichtig, ein zielgerichtetes und stimmiges Konzept zu haben, um diese Themen besprechbar zu machen und darüber zu informieren. Wie unser Weg zu diesem Konzept ausgesehen hat und was aus meiner Sicht dabei zu beachten ist, beschreibe ich in den folgenden Absätzen.

Vorbereitungsphase

Es hat sich für uns bewährt, die Entwicklung eines suchtpräventiven Konzepts mit der Einrichtung einer trägerinternen Arbeitsgruppe zu beginnen. Diese sollte sich aus Fachkräften verschiedener Arbeitsbereiche zusammensetzen, um unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen in den Prozess einzubringen. Vertreten sein können beispielsweise Mitarbeitende aus stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten sowie eine Leitung und den Prozess zu koordinieren und zu moderieren.

Zu Beginn haben wir Ziele, Arbeitsaufträge und Verantwortlichkeiten festgelegt. Gleichzeitig war es für uns wichtig, eine verbindliche Arbeitsstruktur zu etablieren, die eine kontinuierliche Beteiligung aller Teams ermöglicht.

Hierzu gehörten regelmäßige Rückmeldungen der Arbeitsgruppe in die einzelnen Einrichtungen und Teams, sowie die systematische Einholung von Anregungen, Erfahrungen und Einschätzungen der Mitarbeitenden. Durch diese Beteiligungsstruktur wurde sichergestellt, dass das Konzept auf einer breiten fachlichen Grundlage entsteht, von den Mitarbeitenden mitgetragen wird und die unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitsbereiche berücksichtigt werden. Natürlich ist es auch sinnvoll, wenn möglich, Personen aus der Zielgruppe des Konzepts mit einzubeziehen. Das bedeutet, sich mit jungen Menschen darüber auszutauschen, wie sie am liebsten (konzeptionell) angesprochen, aufgeklärt und einbezogen werden möchten.

Erstellung des Konzepts

In der zweiten Phase erfolgte die eigentliche Erstellung des suchtpräventiven Konzepts. Dabei haben wir darauf geachtet, die Inhalte an den Lebenswelten und Bedarfen der Zielgruppen auszurichten. Im Mittelpunkt standen daher insbesondere diejenigen Suchtmittel und suchtbezogenen Verhaltensweisen, die für die jeweiligen Arbeitsfelder/Zielgruppen relevant sind. Bei uns waren das v.a. Alkohol, Nikotin und Cannabis und in Teilen Mediennutzung. Dies kann natürlich je nach Alter der jungen Menschen und dem jeweiligen Setting unterschiedlich sein. Während im Kontext Grundschule beispielsweise Nikotinprodukte, Alkohol und der Umgang mit digitalen Medien eine besondere Rolle spielen können, ergeben sich in stationären oder ambulanten Hilfen teilweise andere Schwerpunkte und Herausforderungen. Die Arbeitsgruppe hat sich daher aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis entschieden, auf welche Themen das Konzept seinen Fokus legen soll.
In regelmäßigen Arbeitstreffen wurden die fachlichen Grundlagen des Konzepts gemeinsam erarbeitet. Dazu gehörten zunächst grundlegende Definitionen von Sucht, Konsum, Missbrauch, Abhängigkeit und Suchtprävention. Einen besonderen Stellenwert hat dabei die Entwicklung gemeinsamer fachlicher Haltungen eingenommen. Gerade im Bereich der Suchtprävention begegnen Fachkräfte häufig widersprüchlichen gesellschaftlichen Erwartungen. So stellte sich beispielsweise die Frage, wie mit dem Unterschied zwischen legalisierten und illegalisierten Suchtmitteln umzugehen ist oder welche Haltung Mitarbeitende gegenüber dem eigenen Konsum von Alkohol, Nikotin oder anderen Substanzen vertreten. Ebenso sollten Fragen zum Umgang mit Konsumvorfällen, zur Vorbildfunktion von Fachkräften sowie zu Grenzen und Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden. Ziel war es, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, die den Mitarbeitenden Orientierung bietet und zugleich ausreichend Raum für pädagogische Beziehungsarbeit lässt.

Aus diesen fachlichen Haltungen wurden konkrete Ziele, Methoden und Handlungsansätze abgeleitet. Hierzu gehörte die Entwicklung altersgerechter Informations- und Bildungsangebote, die junge Menschen dabei unterstützen, Risiken und mögliche Folgen von Konsum einzuschätzen. Gleichzeitig soll Suchtprävention aber nicht auf die reine Vermittlung von Gefahren reduziert werden. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen junger Menschen. Dazu gehören beispielsweise die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen, Gruppendruck zu widerstehen, Grenzen wahrzunehmen und selbstbewusst Nein sagen zu können. Zugleich sollte das Konzept anerkennen, dass Neugier und das Ausprobieren von Grenzen Bestandteil jugendlicher Entwicklung sein können. Prävention bedeutet aus unserer Sicht daher nicht, junge Menschen zu verurteilen oder Konsumerfahrungen zu tabuisieren, sondern sie zu einem reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken zu befähigen. Auf dieser Grundlage haben wir Methoden, Materialien und pädagogische Angebote entwickelt, die den unterschiedlichen Altersgruppen und Arbeitsfeldern gerecht werden und im Alltag der Jugendhilfe verlässlich umgesetzt werden können.

Umsetzung und Weiterentwicklung

Die abschließende Phase umfasste die Fertigstellung, Implementierung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzepts. Nach der Vorstellung des Entwurfs in den Teams wurden Rückmeldungen ausgewertet und in die finale Fassung eingearbeitet. Anschließend erfolgte die verbindliche Einführung des Konzepts in allen beteiligten Arbeitsbereichen. Das war unserer Erfahrung nach (fast) der wichtigste Teil. Das Konzept sollte ”zum Leben erweckt werden”. Am Ende sind es die Fachkräfte, die das Konzept in der Praxis umsetzen, weshalb es eine klare und motivierende Vermittlung der Inhalte benötigte.

Damit die Inhalte im pädagogischen Alltag langfristig wirksam werden können und sich etablieren, sind außerdem begleitende Informations- und Fortbildungsangebote für die Mitarbeitenden erforderlich. Ebenso sollten die Konzeptinhalte transparent gegenüber jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten kommuniziert werden, bevor eine Hilfe beginnt bzw. wenn suchtpräventive Inhalte während der Hilfe Thema werden.

Für die langfristige Sicherung der Qualität, empfiehlt sich unserer Erfahrung nach, die Benennung verantwortlicher Ansprechpersonen, sowie die Festlegung regelmäßiger Überprüfungsintervalle. Im Rahmen einer durchgehenden Evaluation soll untersucht werden, inwieweit die definierten Ziele erreicht werden, welche Maßnahmen sich bewährt haben und an welchen Stellen Anpassungen notwendig sind. Durch diesen kontinuierlichen Entwicklungsprozess bleibt das suchtpräventive Konzept handlungsorientiert, fachlich aktuell und an die sich verändernden Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen angepasst.

Uli Schnabel (Trialog Jugendhilfe) im August 2026

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