
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat angekündigt, eine neue Gesetzgebung in Bezug auf den Handel, Erwerb und Besitz von Distickstoffmonoxid (Lachgas) sowie von Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butadinol (BDO) – häufig als „K.O.-Tropfen“ bezeichnet – auf den Weg zu bringen. Aufgrund ihres hohen Missbrauchspotenzials sollen die Stoffe künftig in einer Anlage zum „Neue-psychoaktive Stoffe-Gesetz“ (NpSG) reguliert werden. Was bedeutet das konkret?
Lachgas
Der Umgang mit Lachgas und lachgasenthaltenden Verbindungen (ab 8,4 g pro Kartusche) wird – mit wenigen Ausnahmen – verboten. Für Kinder und Jugendliche gilt künftig ein gesondertes Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot. Zum zusätzlichen Schutz soll der Kauf an Automaten sowie der Versand an Privatpersonen nicht mehr erlaubt sein. Kartuschen mit weniger als 8,4 g Füllmenge dürfen nur noch in Mengen von maximal zehn Stück pro Verkauf abgegeben werden.
Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butadinol (BDO) – „K.O.-Tropfen“
Für die Reinstoffe GBL und BDO sowie für Gemische mit einem Stoffgehalt von über 20 % gelten künftig dieselben Vorgaben. Insbesondere das Inverkehrbringen, der Handel und die Herstellung sollen durch die neue Anlage gesetzeswidrig werden.
Ausnahmen
Weiterhin erlaubt bleibt die Verwendung der Stoffe zu gewerblichen, industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken. Zudem bleibt der Zugang zu Produkten, bei denen die Zugänglichkeit zu den Stoffen nur unter „unverhältnismäßigen Aufwand“ möglich ist, von der Änderung unberührt (z.B. Sprühsahne).
Ausblick
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 19. Dezember 2025 über die geplante Gesetzesänderung entscheiden. Nach Ablauf einer 3-monatigen Übergangsfrist könnte das Gesetz schließlich im April 2026 in Kraft treten.
Wir als Fachstelle für Suchtprävention begrüßen diese Entwicklung zur Ausweitung des Jugendschutzes auch beim Thema Lachgas ausdrücklich, die bislang nahezu unbegrenzte Verfügbarkeit der Stoffe ist vor diesem Hintergrund besonders alarmierend. Ein eingeschränkter Zugang trägt zum Gesundheitsschutz bei und kann helfen, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Konsumzahlen (siehe MoSyD-Jahresbericht) einzudämmen.
Ergänzend bedarf es jedoch einer umfassenden und allen Kindern und Jugendlichen zugänglichen Präventionsstrategie, die die jungen Menschen in ihrer Risiko- und Konsumkompetenz fördert.



