
In Deutschland fällt Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz und somit ist der Erwerb, Besitz und Handel illegal. Im Straßenverkehr gilt beim Konsum die Null-Toleranz-Grenze: es gibt keine Menge, mit der es „ok“ ist noch Auto zu fahren
In Deutschland fällt Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz und somit ist der Erwerb, Besitz und Handel illegal. Im Straßenverkehr gilt beim Konsum die Null-Toleranz-Grenze: es gibt keine Menge, mit der es „ok“ ist noch Auto zu fahren
Sechzig Jugendliche konnten bei unserem Kletteraktionstag am 25.07.2019 ihre Lebens- und Risikokompetenz im Umgang mit Cannabis reflektieren. Gleichzeitig wurden, im Rahmen einer Pressekonferenz, neuste Zahlen einer anonymen Befragung der Fachstelle für Suchtprävention vorgestellt und mit Vertreter*innen aus der Politik diskutiert.